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Externe Vertrauensperson
für Mitarbeitende

EINE UNABHÄNGIGE, ZUR VERSCHWIEGENHEIT VERPFLICHTETE ANLAUFSTELLE WENN ES INTERN KEINE ENTSPRECHENDEN RESSOURCEN GIBT.

Nicht jede Organisation verfügt intern über die personellen oder strukturellen Voraussetzungen, um eine unabhängige, zur Verschwiegenheit verpflichtete Vertrauensperson für Mitarbeitende einzurichten. Gleichzeitig besteht häufig der Wunsch, Mitarbeitenden eine vertrauliche, externe Anlaufstelle für sensible Anliegen zur Verfügung zu stellen.

Genau hier
setzen wir an.

Unser Angebot ersetzt keine internen Strukturen, sondern ergänzt dort, wo diese nicht bestehen oder nicht vorgesehen sind.

Wir übernehmen die Funktion einer externen Vertrauensperson insbesondere dann, wenn:

  • keine interne, zur Verschwiegenheit verpflichtete Stelle eingerichtet ist
  • interne Rollen (z. B. HR, Führungskräfte, Betriebsrat) diese Funktion nicht übernehmen sollen
  • Neutralität und Distanz ausdrücklich gewünscht sind
  • Mitarbeitenden bewusst eine externe Ansprechperson angeboten werden soll

Unsere Rolle:

Als externe Vertrauensperson bieten wir:

  • eine vertrauliche und unabhängige Anlaufstelle für Mitarbeitende
  • strikte Verschwiegenheit
  • professionelle Gesprächsführung
  • rechtliche Einordnung von Anliegen
  • klare Abgrenzung unserer Funktion

Beratungen sind auf Deutsch und Englisch möglich.
Mitarbeitenden stehen weibliche und männliche Vertrauenspersonen zur Verfügung.

Die Auswahl der Ansprechperson erfolgt freiwillig und orientiert sich an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden.

Bei welchen Themen
Mitarbeitende uns kontaktieren können

Die externe Vertrauensperson steht Mitarbeitenden insbesondere bei folgenden Themen zur Verfügung:

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Mobbing und anhaltenden Konflikten am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung und andere Grenzverletzungen
Psychische oder physische Gewalt am Arbeitsplatz
Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale
Machtmissbrauch oder problematisches Führungsverhalten
Situationen, die als belastend, unklar oder verunsichernd erlebt werden
Anliegen, die intern nicht adressiert werden können oder sollen

Nicht jedes Anliegen muss bereits klar benennbar oder schwerwiegend sein.

Auch frühe Gespräche zur Orientierung sind ausdrücklich möglich.

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Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen!

Kontaktieren Sie uns:

Besuchen Sie uns an unserem Standort:

Biberstraße 22/2
A-1010

© Rest Borsky Hofbauer Rechtsanwält:innen OG