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Warum eine vertrauliche Erstorientierung wichtig ist

Viele Personen, die Mobbing, Diskriminierung oder Grenzverletzungen erleben, sind sich zunächst unsicher,

  1. wie eine Situation rechtlich oder organisatorisch einzuordnen ist,
  2. ob ihr Erleben „ausreichend gravierend“ ist,
  3. oder ob und welche Schritte sie setzen möchten

Oft besteht zunächst lediglich das Bedürfnis, eine Situation vertraulich zu besprechen, die eigene Wahrnehmung einzuordnen und Klarheit zu gewinnen, ohne sofort formelle Maßnahmen auszulösen.

Gerade für diese Phase fehlt es in vielen Organisationen an geeigneten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Strukturen. Interne Stellen sind häufig zugleich in Entscheidungs- oder Hierarchiefunktionen eingebunden, wodurch eine unverbindliche, neutrale Erstorientierung erschwert sein kann.

Die externe Vertrauensperson schafft hier einen geschützten Rahmen für ein erstes Gespräch – ohne Vorfestlegung und ohne Automatismen.

Klare
Abgrenzung

Unsere Aufgabe ist es, zuzuhören, einzuordnen und mögliche nächste Schritte aufzuzeigen. Stets in Abstimmung und mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden.

Die externe Vertrauensperson ist:

  • keine interne Beschwerdestelle
  • keine Interessenvertretung
  • keine arbeitsrechtliche Vertretung einzelner Personen

Warum eine externe Lösung

Eine externe Vertrauensperson:

  • senkt die Hemmschwelle für Mitarbeitende
  • vermeidet interne Rollenkonflikte
  • schafft Vertrauen durch Unabhängigkeit
  • entlastet interne Ressourcen
  • ermöglicht Vertraulichkeit ohne organisatorische Nähe
  • Situationen, die als belastend, unklar oder verunsichernd erlebt werden

Gerade für kleine und mittlere Organisationen stellt dies eine praktikable und rechtlich sinnvolle Lösung dar.

Nachhaltigkeitsbericht / ESG-Reporting

Für Organisationen mit Nachhaltigkeitsberichterstattung (z. B. nach ESRS/CSRD oder GRI) kann die externe Vertrauensperson ein Baustein der internen Governance- und Sozialberichterstattung sein:

als unabhängiger, vertraulicher Kanal, über den Mitarbeitende Anliegen und Beschwerden einbringen können, und als Teil der Prozesse zur Abhilfe und Aufarbeitung.

© Rest Borsky Hofbauer Rechtsanwält:innen OG