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Wir haben einen Betriebsrat – ist das nicht ausreichend?
Ein Betriebsrat erfüllt eine wichtige gesetzliche Vertretungsfunktion, allerdings hat er die Interessen der gesamten Belegschaft (und nicht die Belegschaft selbst) zu vertreten. Auch bei der Ausübung der Mitwirkungsrechte in Personalangelegenheiten vertritt der Betriebsrat nicht die Interessen der einzelnen Mitarbeitenden.
In der Praxis wenden sich Mitarbeitende zudem nicht immer an den Betriebsrat, etwa weil:
- Neutralität außerhalb der Organisation gewünscht ist
- keine formelle Interessenvertretung gesucht wird
Eine externe Vertrauensperson ersetzt den Betriebsrat nicht, sondern bietet eine zusätzliche, unabhängige Anlaufstelle.
Ist die Kontaktaufnahme vertraulich?
Ja. Gespräche mit der externen Vertrauensperson unterliegen der Verschwiegenheit.
Inhalte werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben.
Wird die Organisation über Inhalte informiert?
Nein.
Ohne Einwilligung der betroffenen Person erfolgt keine inhaltliche Weitergabe.
Auf Wunsch können anonymisierte oder allgemeine Rückmeldungen vereinbart werden.
Ist eine anonyme Kontaktaufnahme möglich?
Je nach Ausgestaltung des Angebots ist eine anonyme Kontaktaufnahme möglich.
Details werden im Vorfeld mit der Organisation klar geregelt.
Ersetzt die externe Vertrauensperson interne Stellen?
Nein.
Die externe Vertrauensperson übernimmt nicht die Aufgaben von HR, Führungskräften, Gleichstellungsbeauftragten, Compliance-Stellen oder dem Betriebsrat.
Sie wird vielmehr dort eingesetzt, wo keine interne, zur Verschwiegenheit verpflichtete Vertrauensperson eingerichtet ist oder eine solche Funktion bewusst extern vergeben werden soll.
Die externe Lösung schafft eine unabhängige Anlaufstelle, ohne interne Zuständigkeiten oder gesetzliche Funktionen zu ersetzen.
Für welche Organisationen ist das Angebot geeignet?
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Organisationen, Vereine und Institutionen, die Mitarbeitenden eine externe, vertrauliche Anlaufstelle anbieten möchten.
Wer ist unser Vertragspartner? Können sich Mitarbeitende auch ohne Vereinbarung mit der Organisation an uns wenden?
Vertragspartner ist grundsätzlich die jeweilige Organisation, die die externe Vertrauensperson für ihre Mitarbeitenden einrichtet.
Die externe Vertrauensperson steht Mitarbeitenden im Rahmen dieser Vereinbarung als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung.
Eine Kontaktaufnahme ohne entsprechende Vereinbarung mit der Organisation ist im Rahmen dieses Angebots grundsätzlich nicht vorgesehen.
Unabhängig davon besteht für Privatpersonen selbstverständlich die Möglichkeit, sich außerhalb dieser Struktur direkt an unsere Kanzlei zu wenden: www.rbhlegal.at
